Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten ausschließlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder die Lieferung ohne Einspruch gegen entgegenstehende Bedingungen vorgenommen haben.

Leistungs- und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Bestellung gilt nur dann als angenommen, wenn dies schriftlich von uns bestätigt wurde. Verbindlich ist allein der Text unserer Auftragsbestätigung.
  2. Alle Daten unserer Kataloge, Verkaufsunterlagen, Zeichnungen und Preislisten sowie evtl. Gewichts- und Maßangaben sind sorgfältig erstellt, Irrtum vorbehalten. Änderungen, die dem Fortschritt dienen, sowie Abweichungen in Form und Farbe von Artikelabbildungen behalten wir uns auch nach Absenden der Auftragsbestätigung ausdrücklich vor, soweit dadurch nicht Preis und Funktion zu Lasten des Bestellers wesentlich beeinträchtigt werden.

Lieferfristen

  1. Der Liefertermin der Auftragsbestätigung ist unverbindlich, sofern kein Fixtermin vereinbart wurde.
  2. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher oder unabwendbarer Ereignisse jedweder Art, insbesondere bei Streiks, auch illegaler Streiks, Aussperrung, bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie auch allen sonstigen Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, auch wenn dieses erst während eines bereits vorliegenden Verzuges eintritt. Der Besteller wird hiervon unverzüglich schriftlich benachrichtigt.
  3. Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges wird der Besteller eine angemessene Nachfrist gewähren, bevor er Rechte aus dem Verzug geltend macht. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, kann der Besteller je vollendeter Woche weiteren Verzuges einen Schadensersatz in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, für die gesamte Verzugsdauer, höchstens jedoch 5 % des Lieferwertes geltend machen, weitergehende Ansprüche, auch wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
  4. Ist der Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne des § 376 HGB, wird der Besteller bei Lieferverzug eine Nachfrist gewähren. Erst wenn die Nachfrist nicht eingehalten ist, kann der Besteller schriftlich vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller nur zu, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Gefahrübergang 1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat; das gilt auch für Teillieferungen. Das Transportrisiko ist von uns nicht abgesichert. Beschädigte Kartonagen sind bei Erhalt beim anliefernden Spediteur schriftlich zu reklamieren, damit evtl. beim Versand beschädigte oder verlorengegangene Ware beim Spediteur reklamiert werden kann. Der Versand erfolgt im Auftrag des Bestellers.

Rücksendungen

Rücksendungen können nur mit unserer vorherigen Einwilligung und nur frachtfrei vorgenommen werden.

Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich ab Werk, exklusive 19% Mehrwertsteuer.
  2. Lieferungen erfolgen grundsätzlich erst nach Eingang der Zahlung auf einem unserer Konten.
  3. Bei abweichenden Zahlungskonditionen zu Punkt 2 bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

Haftung für Mängel

  1. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir, indem wir Fehler in der Konstruktion, der Fabrikation und der Qualität nach unserer Wahl unentgeltlich innerhalb angemessener Frist ausbessern oder die fehlerhafte Ware austauschen. Weitergehende Ansprüche für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Etwa ersetzte Teile oder Waren sind uns auf Wunsch unentgeltlich zurückzusenden.
  3. Unsere Gewährleistungspflicht setzt voraus, dass uns der Besteller erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Empfang schriftlich mitteilt. Später auftretende Mängel sind in gleicher Form und innerhalb der gleichen Frist, gerechnet ab Entdeckung, bekannt zu geben.
  4. Unsere Gewährleistungspflicht setzt weiter voraus, dass die Ware sachgemäß behandelt wird. Beschädigungen an Stofffähnchen, die durch längeres Fahren mit einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  5. Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Für ausgetauschte Ware haften wir bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleistungsfrist.

Sonstige vertragliche und gesetzliche Ansprüche

  1. Die Haftung für leicht fahrlässiges und grob fahrlässiges Verhalten unserer Angestellten und Erfüllungsgehilfen ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit leitender Angestellter.
  2. Soweit im übrigen vertragliche Ansprüche ausgeschlossen sind, gilt dies auch für gesetzliche Ansprüche jedweder Art.
  3. Vertragliche Ansprüche und deliktische Ansprüche verjähren in sechs Monaten, gerechnet ab Entdeckung des jeweiligen Mangels, soweit die Ansprüche aus einem Fehler oder Mangel unserer Lieferungen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, beruhen; die Verjährungsfrist beträgt jedoch längstens zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis, insbesondere für Kaufpreisansprüche, ist – ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes – das Amtsgericht in 59821 Arnsberg.
  2. Im übrigen gilt – auch für Exportverträge – deutsches Recht als vereinbart; die Bestimmungen des Einheitlichen Kaufgesetzes sind ausdrücklich ausgeschlossen.